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Gefährdungsbeurteilung
in Kindergärten, Krippen, Schulen und Horten

Die Gefährdungsbeurteilung nimmt im Arbeitsschutzhandeln eine zentrale Rolle ein. Viele Rechtsgrundlagen für den Arbeitsschutz beinhalten den konzeptionellen Ansatz zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und der Ableitung geeigneter Maßnahmen. Die Gefährdungsbeurteilung nimmt Bezug auf „Sichere Kita“, Kindertageseinrichtungen nach DGUV Regel 102-602, DGUV Vorschriften, Landesbauordnung und weitere. Hierbei kommen Checklisten zum Einsatz, die sich über viele Jahre der Erfahrung angereichert haben und nach der wir die Beurteilung durchführen. Dabei wird die gesamte Einrichtung in Augenschein genommen.

Die Beurteilung erfolgt mittels eines elektronisch erzeugten rechtskonformen Prüfberichtes im PDF-Format inkl. Bewertung nach dem Ampelprinzip und inkl. Handlungsempfehlungen.

Aufgrund langjähriger Erfahrung und bundesweiten Einsatz in Schulen und Kitas sind die Handlungsempfehlungen nur Beispiele für Lösungen. Diese sind nicht verpflichtend und erhöhen aber die Qualität im Hinblick auf die Sicherheit der Einrichtung, um Unfälle und die einhergehende Haftung zu reduzieren. 

Um Unfälle und die einhergehende Haftung zu reduzieren, ist die Sicherstellung Ihrer Pflichten maßgebend. 

Beispiele für die Gefährdungsbeurteilung sind:

▪ Sind Bodenbeläge im Außenbereich trittsicher, auch bei Nässe?

▪ Sind an Absätzen bis 1m Höhe Sicherungen wie Pflanzstreifen/tröge oder Umwehrungen vorhanden?

▪ Haben Podeste vor Gebäudeeingängen, bei nach außen aufschlagenden Türen eine Mindesttiefe von 1,50m?

▪ Sind Türen so angeordnet, dass Kinder nicht durch aufschlagende Türflügel gefährdet werden?

▪ Wird die Breite notwendiger Rettungswege (Flure, Treppen) von mindestens 1,20m nicht durch Mobilar, Garderoben, Heizkörper, o.Ä. eingeengt?

▪ Sind Glasflächen, die bis in die Nähe des Fußbodens reichen in Höhen von 40cm bis 70cm und 1,20m bis 1,60m deutlich gekennzeichnet?

▪ Ist die Spielebene durch das pädagogische Personal einsehbar?

▪ Sind in jeder Etage mit Aufenthaltsräumen zwei voneinander unabhängige Rettungswege vorhanden?

▪ Ist die Alarmierung auch bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung möglich?

▪ U.v.m.

Unsere Leistungen im Überblick 

Gefährdungsbeurteilungen für die gesamte Einrichtung werden in folgendem Rahmen durchgeführt: 

  • DGUV Vorschriften 1 und 82  
  • Landesbauordnung 
  • Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR 
  • Bodenbeläge im Innen und Außenbereich DGUV Regel 108-003   
  • Geländer und Handläufe DGUV Information 208-005   
  • Verglasung DGUV Information 202-087   
  • Brandschutzordnung DIN 14096   
  • Treppenschutzgitter DIN EN 1930  

Spiel- und Sportgeräte werden gesondert wie folgt geprüft: 

Prüfung im Außenbereich: 

  • Spielplatzgeräte nach DIN EN 1176 und DIN EN 1177    
  • Fitnessgeräte und Multisportanlagen nach DIN EN 16630 und DIN EN 15312    
  • Öffentliche Skateanlagen nach DIN EN 14974    
  • Parkour-Anlagen nach DIN EN 16899    

Prüfung im Innenbereich:    

  • Schulen nach DGUV Regel 102-601    
  • Kindertageseinrichtungen nach DGUV Regel 102-602    

Prüfung im Innen- und Außenbereich:

  • Sportstätten und Sportgeräte nach DGUV-Information 202-044   

Mit uns auf Nummer sicher gehen

Gemeinsam schützen wir Ihre betreuten Kinder durch regelmäßige sach- und fachkundige Prüfungen Ihrer Einrichtung – so wie es der Gesetzgeber vorschreibt. Für die Durchführung dieser Prüfungen haben wir qualifizierte und sehr erfahrene Sachverständige im Einsatz, die wir ständig aus- und weiterbilden.  

Unsere Stärken 

  • Jahrelange Erfahrung in der Bewertung von Betreiber- und Verkehrssicherungspflichten 
  • Zertifizierung, Kompetenz und Genauigkeit 
  • Regelmäßige Weiterbildungen 

Ihre Vorteile 

  • Sie schützen Ihre Ihnen anvertrauten Kinder vor realen Gefahren. 
  • Sie kommen Ihren gesetzlichen Pflichten nach. 
  • Sie schützen sich persönlich vor Haftungsforderungen (Exkulpation). 

Rechtskonforme Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung, leicht verständlich („Ampelprinzip“) inkl. Handlungsempfehlungen.

Nehmen Sie die Risiken Ihres Indoor-Spielplatzes unbedingt ernst. Jetzt einen unverbindlichen Beratungstermin vereinbaren!