Die Gefährdungsbeurteilung nimmt im Arbeitsschutzhandeln eine zentrale Rolle ein. Viele Rechtsgrundlagen für den Arbeitsschutz beinhalten den konzeptionellen Ansatz zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und der Ableitung geeigneter Maßnahmen. Die Gefährdungsbeurteilung nimmt Bezug auf „Sichere Kita“, Kindertageseinrichtungen nach DGUV Regel 102-602, DGUV Vorschriften, Landesbauordnung und weitere. Hierbei kommen Checklisten zum Einsatz, die sich über viele Jahre der Erfahrung angereichert haben und nach der wir die Beurteilung durchführen. Dabei wird die gesamte Einrichtung in Augenschein genommen.
Die Beurteilung erfolgt mittels eines elektronisch erzeugten rechtskonformen Prüfberichtes im PDF-Format inkl. Bewertung nach dem Ampelprinzip und inkl. Handlungsempfehlungen.
Aufgrund langjähriger Erfahrung und bundesweiten Einsatz in Schulen und Kitas sind die Handlungsempfehlungen nur Beispiele für Lösungen. Diese sind nicht verpflichtend und erhöhen aber die Qualität im Hinblick auf die Sicherheit der Einrichtung, um Unfälle und die einhergehende Haftung zu reduzieren.
Um Unfälle und die einhergehende Haftung zu reduzieren, ist die Sicherstellung Ihrer Pflichten maßgebend.

Beispiele für die Gefährdungsbeurteilung sind:
▪ Sind Bodenbeläge im Außenbereich trittsicher, auch bei Nässe?
▪ Sind an Absätzen bis 1m Höhe Sicherungen wie Pflanzstreifen/tröge oder Umwehrungen vorhanden?
▪ Haben Podeste vor Gebäudeeingängen, bei nach außen aufschlagenden Türen eine Mindesttiefe von 1,50m?
▪ Sind Türen so angeordnet, dass Kinder nicht durch aufschlagende Türflügel gefährdet werden?
▪ Wird die Breite notwendiger Rettungswege (Flure, Treppen) von mindestens 1,20m nicht durch Mobilar, Garderoben, Heizkörper, o.Ä. eingeengt?
▪ Sind Glasflächen, die bis in die Nähe des Fußbodens reichen in Höhen von 40cm bis 70cm und 1,20m bis 1,60m deutlich gekennzeichnet?
▪ Ist die Spielebene durch das pädagogische Personal einsehbar?
▪ Sind in jeder Etage mit Aufenthaltsräumen zwei voneinander unabhängige Rettungswege vorhanden?
▪ Ist die Alarmierung auch bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung möglich?
▪ U.v.m.
